Wettsegelbestimmungen für klassische Yachten

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Die KC 1855 wird als Etappenregatta mit zwei Regattatagen am letzten Wochenende im August veranstaltet.
Die Etappenwettfahrten starten am Freitag und am Samstag, jährlich wechselnd in Flensburg und Aabenraa, während Sønderborg immer das erste Etappenziel sein wird.

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Bei der Teilnahme wird vorausgesetzt, dass die Fahrzeuge für die zu segelnden Etappen ausgerüstet und geeignet sind. Für Eignung, Zustand und Ausrüstung der Fahrzeuge ist der Fahrzeugführer verantwortlich. Die Regattaleitung behält sich vor, Fahrzeuge, die diese Bedingungen offensichtlich nicht erfüllen, von der Regatta auszuschließen. Es dürfen nur Segel verwendet werden, die für den betreffenden Schiffstyp als Normalausrüstung gelten. In Zweifelsfällen entscheidet die Regattaleitung, welche Segel den Regeln entsprechen. Das Schiff muss mit einem VHF-Radio ausgerüstet sein.

Teilnehmende Schiffe müssen die nachstehenden Bedingungen erfüllen:

Die Segelyacht oder das Segelboot soll relevant für die Geschichte des Segelsportes in der Ostsee gewesen sein.

Jedes vierte gemeldete Schiff wird bei der Siegerehrung prämiert. Zusätzlich werden Sonderpreise vergeben.

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Für jede Etappe werden in jeder Klasse Punkte entsprechend der Platzierung vergeben, also Nr. 1 bekommt 1 Punkt, Nr. 2 bekommt 2 Punkte usw. Die Segeletappe gilt als durchgeführt und wird bewertet, wenn das Schiff die Ziellinie innerhalb der festgesetzten Zeit überquert. Schiffe, Fahrzeuge die später die Ziellinie durchfahren erhalten 4 Punkte mehr als das letzte Schiff, welches innerhalb der festgesetzten Zeit gezeitet wurde, jedoch höchstens die maximale Punktzahl der entsprechenden Klasse.
Für Fahrzeuge, die innerhalb der festgesetzten Zeit die Ziellinie durchfahren, wird nicht die gesegelte Zeit gewertet, sondern die berechnete Zeit nach dem Vermessungssystem KLR/NNL.
Am Ende der Regatta wird für jedes Fahrzeug der Durchschnitt der Platzierungspunkte berechnet. Der Gewinner in jeder Klasse ist das Fahrzeug, das die niedrigste Durchschnittszahl hat.
Ein Fahrzeug, das nicht an beiden Segeltagen teilgenommen hat, kann als Etappensieger gekürt werden. Allerdings werden nur Fahrzeuge, die an beiden Tagen gesegelt sind, im Gesamtergebnis bewertet.
Bei Punktgleichheit in Bezug auf das Gesamtergebnis, gewinnt das Schiff, das die in Seemeilen längere Tagesetappe gewonnen hat.

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An beiden Tagen wird jeweils morgens eine Skipper Versammlung stattfinden. An diesen Sitzungen werden nützliche und praktische Informationen rund um die Regatta weitergegeben.
Im Falle von besonderen Umständen, die während der Wettfahrt eintreffen, kann die Regattaleitung über eventuelle Verlegung der Start- und Ziellinie, Abbruch und anderes entscheiden.

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Der Antrieb muss spätestens 0,1 Seemeile vor der Startlinie abgekoppelt werden. Die spätere Verwen­dung des Antriebs muss der Regattaleitung angezeigt werden. Missbräuchlicher Maschinenantrieb wird durch die Regattaleitung bewertet. Das benutzen des Antriebes kann mit bis zu 3 Punkten bestraft werden, während ein kollisionsvermeidendes Rückwärtsmanöver punktfrei sein kann.

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Die Regattaleitung hat die Vollmacht ein Schiff, das sich unsportlich oder grob fahrlässig verhält, zu disqualifizieren. Ein disqualifiziertes Schiff muss die Tagesetappe unverzüglich verlassen. Über die weitere Teilnahme an der KC-1855 wird in der Regattaleitung entschieden.